🗓 23.11.22 👤 Tara Rezaie Farmand

Health & Nutrition Claims

Du stöberst gerade auf der KoRo-Seite herum, guckst Dir ganz entspannt ein paar neue Snacks und Nussmuse an und da fällt Dir plötzlich auf: Bei vielen Produkten steht in der Beschreibung was von zuckerarm, ballaststoffreich oder Proteinquelle. Aber was heißt das eigentlich genau?

Health & Nutrition Claims

Was bedeutet Health Claim?

Wir bei KoRo müssen uns als Lebensmittelanbieter in den Produkttexten und allem, was ihr so von uns lest, an sogenannte Health & Nutrition Claims halten. Das sind Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, die EU-weit einheitlich festgelegt sind. Was als zuckerfrei, proteinreich oder Quelle für Vitamin-C bezeichnet werden darf, ist per Gesetz geregelt. Dazu gibt es die Health & Nutrition Claim Verordnung (HCVO), in der genau steht, ab wie viel Gramm, Prozent oder Milliliter ein Produkt mit einem Claim beworben werden darf. 

Was sind Health- und was Nutrition Claims?

Ein Health Claim bezieht sich auf gesundheitsbezogene Angaben, d. h. Aussagen zur Wirkung bestimmter Inhaltsstoffe. Zum Beispiel wäre ein zulässiger Health Claim für die Vitamin-D3-Tropfen von KoRo: “Vitamin-D trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei”. 

Ein Nutrition Claim beschreibt im Gegensatz dazu nährwertbezogene Angaben, also alles, was sich um die Mikro- und Makronährstoffe und Mineralien von Lebensmitteln dreht, z. B. „Die Soja Crispies mit Kakao von KoRo sind proteinreich”. 

Die wichtigsten Nutrition Claims in einer Liste: 

Die wichtigsten Nährwerte jedes KoRo-Produkts findest Du neben der Produktbeschreibung auf unserer Website. Wenn Du Dich für mehr Infos zu einem einzelnen Produkt interessiert, schau’ mal in die Produktspezifikation. Diese findest Du bei jedem Produkt in den Informationen direkt unter den Nährwertangaben. 

Zuckerarm: Wenn das Produkt, im Fall von festen Lebensmitteln nicht mehr als 5 g Zucker / 100 g oder im Fall von flüssigen Lebensmitteln 2,5 g Zucker / 100 ml enthält.

Zuckerfrei: Wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 g Zucker / 100 g bzw. 100 ml enthält.

Ohne Zuckerzusatz: Wenn das Produkt keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält. Wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält, sollte das Etikett auch den folgenden Hinweis enthalten: „ENTHÄLT VON NATUR AUS ZUCKER“, z. B. unser Weißes Mandelmus.

Ballaststoffquelle: Wenn das Produkt im Fall von festen Lebensmitteln min. 3 g Ballaststoffe / 100 g oder im Fall von flüssigen Lebensmitteln min. 1,5 g Ballaststoffe / 100 kcal enthält, z. B. unser Haferkeks mit Carobpulver

Hoher Ballaststoffgehalt: Wenn das Produkt im Fall von festen Lebensmitteln min. 6 g Ballaststoffe / 100 g oder im Fall von flüssigen Lebensmitteln min. 3 g Ballaststoffe / 100 kcal enthält, z. B. unsere Erbsenflips mit Meersalz

Fettarm: Wenn das Produkt im Fall von festen Lebensmitteln weniger als 3 g Fett / 100 g oder weniger als 1,5 g Fett / 100 ml im Fall von flüssigen Lebensmitteln enthält, z.B. bei teilentrahmter Milch 1,8 g Fett / 100 ml .

Fettfrei / Ohne Fett: Wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 g Fett / 100 g bzw. 100 ml enthält. Angaben wie „n % fettfrei“ sind verboten.

Energiearm: Wenn das Produkt im Falle von festen Lebensmitteln nicht mehr als 40 kcal (170 kJ) / 100 g oder im Falle von flüssigen Lebensmitteln nicht mehr als 20 kcal (80 kJ) / 100 ml enthält. 

Energiereduziert: Wenn der Brennwert um min. 30 % verringert ist. Dabei sind die Eigenschaften anzugeben, die zur Reduzierung des Gesamtbrennwerts des Lebensmittels führen.

Energiefrei: Wenn das Produkt nicht mehr als 4 kcal (17 kJ) / 100 ml enthält.

Natriumarm / Kochsalzarm: Wenn das Produkt nicht mehr als 0,12 g Natrium oder den gleichwertigen Gehalt an Salz / 100 g bzw. 100 ml enthält. Bei anderen Wassern als natürlichen Mineralwassern, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 80/777/EWG fallen, darf dieser Wert 2 mg Natrium / 100 ml nicht übersteigen.

Sehr Natriumarm / Sehr Kochsalzarm: Wenn das Produkt nicht mehr als 0,04 g Natrium oder den entsprechenden Gehalt an Salz / 100 g bzw. 100 ml enthält. Für natürliche Mineralwasser und andere Wasser darf diese Angabe nicht verwendet werden.

Proteine und Vitamine

Es gibt zwei “Sonderfälle”, die man nicht so leicht in einer Liste ablesen kann. Wenn es um Proteine geht, ist ein bisschen Rechenkunst gefragt. Was als Proteinquelle oder proteinreich / hoher Proteingehalt gilt, ist nämlich in sogenannten Kalorienprozent angegeben.

Proteinquelle: Wenn der Proteinanteil min. 12 % des gesamten Brennwerts des Lebensmittels ausmacht. Hier haben wir eine Reihe von verschiedenen Proteinsnacks im Angebot. 

Hoher Proteingehalt: Wenn der Proteinanteil min. 20 % des gesamten Brennwerts des Lebensmittels ausmacht, z. B. unser Max Protein Bar

Die Rechnung für den Proteinanteil des gesamten Brennwerts sieht so aus: 

Kalorienprozent = Proteine in g / 100 g x 4 Gesamte Kalorien / 100 g

Mit dieser Formel kannst Du immer genau ausrechnen, wie viel Prozent von dem Energiegehalt des Lebensmittel Proteine ausmachen. 

Vitamine und Mineralien 

Bei Vitaminen und Mineralien muss die enthaltene Menge im Lebensmittel signifikant sein, um damit werben zu können.

[Vitamin / Mineral]-Quelle: Wenn das Produkt 15 % der empfohlenen Tagesdosis des entsprechenden Vitamins oder Minerals / 100 g bzw. 100 ml enthält (bei Getränken 7,5 % / 100 ml).

Hoher [Vitamin / Mineral]-Gehalt: Wenn das Produkt min. das doppelte des für die Bezeichnung [Vitamin / Mineral]-Quelle benötigten Gehalts enthält. 

Auch hier muss kurz gerechnet werden. Allerdings muss man nur 15 % bzw. 7,5 % von der empfohlenen Tagesdosis ausrechnen. Diese ist ebenfalls EU-weit gesetzlich geregelt. 

Puhh! Nach diesem Info-Dump und der ganzen Rechnerei hast Du Dir auf jeden Fall einen Snack verdient. Wie wär’s mit einer knackigen Nussmischung oder einem leckeren Energy Ball?