Teilnahmebedingungen

§ 1 Veranstalter

  1. Veranstalter des Gewinnspiels ist die KoRo Handels GmbH, Hauptstr. 26, 10827 Berlin (nachfolgend KoRo genannt). Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
  2. Jeder Teilnehmende kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Eine regelwidrige oder wiederholte Teilnahme eines Teilnehmenden an dem Gewinnspiel hat seinen Ausschluss zur Folge.
  3. Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation (z.B. auch durch den Einsatz von Gewinnspielmaschinen) Vorteile verschaffen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen & Gewinnspielzeitraum

  1. Zur Teilnahme müssen die Teilnehmenden innerhalb des Gewinnspielzeitraums:
    1. Dem Instagram-Account @koro_de folgen;
    2. Den offiziellen Snack-Rallye-Gewinnspiel-Post von @koro_de auf Instagram liken und kommentieren;
    3. Einem der teilnehmenden Creator:innen auf Instagram folgen (@prinzessinjeanniefee, @fredstar_z, @maraamharaam, @nicostank); und
    4. Den offiziellen Snack-Rallye-Gewinnspiel-Post von dieser/diesem teilnehmenden Creator:in auf Instagram liken und kommentieren.
  2. Der Gewinnspielzeitraum beginnt mit der Veröffentlichung des ersten Gewinnspiel-Posts von KoRo auf dem Instagram-Kanal @koro_de am 06.08.2026 und endet am 13.08.2026.

§ 4 Gewinn & Gewinnerermittlung

  1. Das Gewinnspiel beginnt am 06.08.2026 und endet am 13.08.2026. Die Auslosung der Gewinner:innen findet zeitnah nach Ende des Aktionszeitraums statt.
  2. Im Rahmen des Gewinnspiels werden folgende Gewinne verlost:
    1. Teilnahme an einer Game Show als ein:e (1) von vier (4) Community-Kandidat:innen; und
    2. Im Rahmen der Game Show erspielte KoRo-Produkte.
  3. Als Community-Kandidat:in nimmt die/der Gewinner:in an der Aufzeichnung der Game Show am 30.08.2026 (ganztägig, ca. 10 bis 20 Uhr) im EDEKA Center Offenburg (E center Kohler, Wilhelm-Röntgen-Straße 1, 77656 Offenburg) als Team-Partner:in eines der vier Creator:innen teil.
  4. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch KoRo nach kreativem Ermessen in Abstimmung mit den jeweiligen Creator:innen und findet nur unter denjenigen Teilnehmer:innen statt, die sich an sämtliche für die Teilnahme an dem Gewinnspiel erforderlichen Teilnahmebedingungen gehalten haben.
  5. Die Gewinner:innen werden zeitnah per Instagram-Direktnachricht (DM) kontaktiert und über den Gewinn benachrichtigt. Antwortet ein/e Gewinner:in nicht innerhalb von 48 Stunden nach Benachrichtigung oder verweigert ein/e Gewinner:in die Mitwirkung am Background-Check, der Unterzeichnung der Set-Einwilligung oder der Teilnahme an der Produktion der Game Show, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. KoRo ist in diesem Fall berechtigt, eine/n Ersatzgewinner:in zu nominieren.

§ 5 Background-Check & Rechteeinräumung

  1. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Teilnahme am Gewinnspiel bereit, im Falle eines Gewinns am Sicherheits-Screening der Produktionsfirma (ITV Studios Germany GmbH) mitzuwirken und auf Anforderung von KoRo ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Die Kosten werden gegen Belegvorlage von KoRo erstattet.
  2. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären die Teilnehmenden im Falle der Gewinnauswahl ihr verbindliches Einverständnis damit, am 30.08.2026 am Drehort in Offenburg (E center Kohler, Wilhelm-Röntgen-Straße 1, 77656 Offenburg) gefilmt und fotografiert zu werden. Sie willigen vorab ein, dass die entstehenden Bild-, Video- und Tonaufnahmen von KoRo, ITV Studios Germany GmbH sowie der EDEKA Südwest mbH zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt in allen Medien (insb. YouTube, Instagram, TikTok, Websites, Paid Ads, POS-Displays bei EDEKA) verwertet werden dürfen.

§ 6 Reise- und Übernachtungskosten

  1. KoRo übernimmt für die vier (4) Gewinner:innen die An- und Abreisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse innerhalb Deutschlands) sowie eine notwendige Hotelübernachtung in Offenburg am Drehtag gegen Belegvorlage bzw. nach vorheriger Buchung durch KoRo.

§ 7 Vorbehalt & Ausschluss

  1. KoRo behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, sofern dies nach vernünftigen Gesichtspunkten, insbesondere aufgrund technischer oder rechtlicher Gründe, erforderlich ist. Von dieser Möglichkeit kann KoRo insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmenden entstehen gegenüber KoRo daraus keinerlei Ansprüche.
  2. Sofern eine derartige Störung der Durchführung des Gewinnspiels durch das Verhalten eines Teilnehmers schuldhaft verursacht wird, kann KoRo von diesem den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
  3. KoRo behält sich das Recht vor, Personen bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei Verwendung falscher Angaben, Manipulationsversuchen oder bei Nichterfüllung/Nichtbestehen des Compliance-Screenings (z.B. relevante Vorstrafen) von der Teilnahme auszuschließen.
  4. KoRo behält sich außerdem das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern.

§ 8 Haftung

  1. Die Haftung von KoRo, seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen für Personenschäden, für ausdrücklich erklärte Garantien oder für Schäden im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder Viren verursacht wurden. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den ausgelobten Gewinnen haftet KoRo nicht.

§ 9 Datenschutz

  1. KoRo ist berechtigt, personenbezogene Daten an externe Dienstleister für die Gewinnabwicklung weiterzugeben. Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht. Jeder Teilnehmer willigt mit seiner Teilnahme in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten ein. Jeder Teilnehmer kann die vorstehende Einwilligung jederzeit gegenüber KoRo widerrufen und Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten und/oder deren Löschung verlangen. Mit der Löschung der Daten endet die Teilnahme an dem Gewinnspiel.
  2. Jeder Teilnehmer kann sich bei Fragen zu der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten an support@korodrogerie.de wenden.
  3. Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Gewinnermittlung ausgeschlossen. 
  2. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gültige Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.